Viele Unternehmen benötigen auch in diesen schwierigen Corona-Zeiten Liquidität für Investitionen, Wachstums- und Übernahmeprojekte. Wegen der angestiegenen Unsicherheit halten sich die Hausbanken mit der Finanzierung solcher, nunmehr riskanter erscheinenden Vorhaben zurück. Die KfW und Landesförderbanken haben hierfür umfangreiche Förderkredit-Programme aufgelegt, welche allerdings eine professionelle Begleitung der Antragsunterlagen zur Vermeidung von Fehlern bzw. Irrtümern erfordern. Diese zeigt unser Kooperationspartner für Unternehmensfinanzierungen Dr. Stefan Borchert auf:
Um gleich mit dem ersten Irrtum aufzuräumen: Unternehmen müssen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein, um die Corona-Sonderkonditionen der KfW-Förderkredite für Investitionen oder Betriebsmittel nutzen zu können.
Nur der KfW-Schnellkredit zur Liquiditätsversorgung wird an Unternehmen gewährt, welche aufgrund von Corona-Einflüssen wirtschaftliche Schwierigkeiten nachweisen können. Die übrigen„Corona-Förderkredite“ der KfW können von „Unternehmen ohne Schwierigkeiten“ zu Sonderkonditionen mit erhöhten Haftungsfreistellungen des durchleitenden Kreditinstituts und zu niedrigen Zinssätzen von rd. 1,0% p.a. beantragt werden. Somit können Unternehmen mit funktionierendem Geschäftsmodell auch in Corona-Zeiten ihre Investitions- und Beteiligungsvorhaben mittels geförderter Fremdfinanzierung realisieren.
Allerdings wäre es ein Fehler, zunächst den KfW-Schnellkredit wegen seiner „unkomplizierten“ 100%-igen Risikoübernahme zu beantragen und dann zu versuchen, weitere Investitionen und Betriebsmittel über andere Förderkredite zu finanzieren. Der KfW-Schnellkredit „sperrt“ nämlich bis zu seiner Rückzahlung die Beantragung weiterer Corona-induzierter Förderkredite, weiterer Instrumente aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und auch die erweiterte Bürgschaftsbankförderung. Eine geschicktere Finanzierungsstrategie wäre z.B. die Einbeziehung der Betriebsmittel in die Finanzierungsförderung zu Corona-Sonderkonditionen.
Irrtümlich wird auch angenommen, dass die Corona-Förderkredite nur an Gründer/innen und an kleine sowie mittelständische Unternehmen ausgerichtet sind. Zutreffend ist, dass die Corona-Förderkredite auf dem ERP-Gründerkredit universell der KfW aufbauen, welcher auch außerhalb von Pandemie-Zeiten gewährt wird. Jedoch wurde dieser Förderkredit in einer speziellen Corona-Variante auf Unternehmen, die älter als 5 Jahre sind und auf große Unternehmen unter Beschränkungen in der Kredithöhe und Laufzeit ausgeweitet.
Der größte Fehler wäre, zu lange mit der Beantragung eines Corona-Förderkredits zu warten. Denn die Corona-Förderkredite können nach heutigem Stand nur noch bis zum 30.06.2021 auf Basis förderbankfähiger Business- und Finanzpläne beantragt werden. Bei Kreditbedarfe oberhalb von 3,0 Mio. Euro läuft die Antragsfrist wegen weitergehender Unterlagenprüfungen sogar etwas früher ab.
Warten Sie deswegen nicht zu lange und nutzen Sie das kostenfreie Erstgespräch mit unserem Finanzierungsexperten Dr. Stefan Borchert.
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Mit freundlichen Grüssen
Ihre Lotsen für Unternehmensentwicklung und Organisation